Ein Vermittler von Container-Investments der insolventen P&R-Gruppe hat weder seine Plausibilitätsprüfungspflicht verletzt, noch waren die 2014 verwendeten Unterlagen unzulänglich. Darauf lässt ein Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau schließen, das nun schriftlich vorliegt. Den Fall lesen Sie im Forum
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