Rechtsanwältin Manon Linz: “Das Landgericht Hamburg hatte nach der stattgefundenen Beweisaufnahme keinen Zweifel daran, dass dem Anleger ein falsches Bild von den mit der Beteiligung verbundenen Risiken vermittelt wurde. Die Richterin kam zu der zutreffenden Einschätzung, dass die bestehenden Risiken heruntergespielt und verharmlost wurden.” Mehr im Forum