Bei einem Kläger aus Hessen, der wollte, dass Google nicht mehr zu bestimmten Presseartikeln verlinkt, entschied Deutschlands oberstes Zivilgericht: Nein, die Artikel dürfen im Suchergebnis aufgelistet werden. Holger Weiß war Geschäftsführer des Arbeiter-Samariterbundes Mittelhessen in Offenbach gewesen. 2011 hatte die “Frankfurter Rundschau” online darüber berichtet, dass sein Verband verschuldet sei und dass er sich kurz vorher krankgemeldet habe
BGH-Urteil30. Juli 2020 | 9:21 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa