Die Altanleger waren aber so von der öffentlichen Kritik verschreckt, dass nur noch 45 Prozent in die OGI AG reinvestierten, wie OGI-Prokurist Meiser mitteilte.

 

Dennoch habe es laut Meiser eine hohe Nachfrage nach dem neuen nunmehr qualifizierten Nachrangdarlehen (also ohne Rückzahlungsgarantie) in Erdölvorkommen von 120 Millionen Barrel mit einem Marktwert von rund 6 Milliarden US-Dollar im Süden der Vereinigten Staaten gegeben. Eine Beteiligung, welche das Frankfurter Unternehmen mit Zinssätzen von 9, 10 und 12 Prozent vergütet, war bis zum 1. September 2015 bereits ab einer Summe von 1.000 Euro möglich.

Nunmehr will die OGI AG in den geregelten Markt und arbeitet nach eigenen Angaben an der Ausgabe von Inhaberschuldverschreibungen.

Die Zeitschrift Finanztest ist nun kleinlaut zurückgerudert und ergänzte ihren Artikel über die OGI AG wie folgt.

In dem Brief der OGI heißt es, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) die Entgegennahme der Darlehen unter anderem aufgrund der von OGI-Vorstand Jürgen Wagentrotz persönlich gewährten Rückzahlungsgarantie als “erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft” bewertet. Solche Geschäfte dürften grundsätzlich nur von Banken und Versicherungen betrieben werden.

Um langwierige Auseinandersetzungen mit der Bafin zu vermeiden, zahle die OGI allen Anlegern ihre Darlehen vorzeitig zurück. Die Bafin bestätigte auf Nachfrage, dass sie die OGI aufgefordert habe, die eingesammelten Gelder an Anleger zurückzuzahlen.

Dies sei inzwischen auch geschehen, erklärte Bafin-Sprecherin Anja Schuchardt. Wie berichtet, hatte die OGI von Anlegern Nachrangdarlehen für die Finanzierung von Ölbohrungen in den USA eingesammelt und dafür hohe Renditen versprochen. Die Rückzahlung des Darlehens plus der Rendite war Anlegern persönlich von OGI-Vorstand Wagentrotz garantiert worden.

Tatsächlich sind Nachrangdarlehen immer riskant, aber auf den Unterschied zwischen einer BaFin-Zwangsmaßnahme (Bescheid) oder einem Hinweis (Aufforderung) mit einvernehmlicher Regelung sollte man bei der Aufklärung der Anleger schon achten. Nun denn…