Obwohl Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (40, CDU) nachweislich zuerst von einem befreundeten Pharmalobbyisten eine Wohnung in Berlin zu einem Freundschaftspreis kaufte (980.000 Euro, die er jetzt für rund 1,6 Millionen verkaufen wollte) und dieser Lobbyist dann später einen lukrativen Posten im Bundesgesundheits-Ministerium bekam, wie GoMoPa berichtete, behauptet Jens Spahn, seine Grundstückskäufe in Millionenhöhe (2 Wohnungen in Schöneberg, eine Villa in Dahlem) und damit weit über seine Verhältnisse seien seine Privatsache.
Spahn bezieht ein Ministergehalt von rund 20.000 Euro im Monat. Nach den Enthüllungen reagierte Spahn sehr eigenartig.
So soll er im Dezember 2020 Journalisten ausforschen lassen haben, die im zuständigen Grundbuch von Schöneberg recherchiert haben.
Der CDU-Politiker wollte vom Grundbuchamt wissen, wer Fragen zu seinen privaten Immobilienkäufen stellte – und welche.
Über seine Anwälte habe der Spitzenpolitiker vom Grundbuchamt beim Amtsgericht Schöneberg verlangt, Namen und Anfragen unter anderem von Journalisten von SPIEGEL, BILD, Stern, Tagesspiegel und Business Insider herauszugeben.
Dem Schreiben zufolge fordern Spahns Anwälte dazu auf, den gesamten Schriftverkehr mit dem Tagesspiegel sowie “sämtliche etwaige weitere Presseschreiben” mit den dazugehörigen amtlichen Antwortschreiben herauszugeben. Ausdrücklich wollte Jens Spahn die Namen von Pressevertretern wissen, die nach seinen zwei Schöneberger Wohnungen sowie der im vergangenen Jahr erworbenen Villa in Dahlem gefragt haben:
Um wen handelt es sich?
Das Grundbuchamt war dem gefolgt.
Anlass für das Schreiben im Dezember war ein Tagesspiegel-Bericht über den Kauf einer Wohnung vom früheren Pharma-Manager Markus Leyck Dieken, den Spahn später an die Spitze der mehrheitlich bundeseigenen Gematik GmbH holte.
Die Gematik soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranbringen. Das Bekanntwerden des Deals brachte dem Minister die Kritik aller vier Oppositionsfraktionen im Bundestag ein.
In der Bundespressekonferenz am 24. Februar 2021 sagte Spahns Sprecher Hanno Kautz (Spahn stand im Bundestag zu seiner Corona-Impf- und Teststrategie Rede und Antwort):
Es gibt da keinen Zusammenhang.
So habe Spahn die Wohnung im August 2017 gekauft, im März darauf aber sei er erst Gesundheitsminister geworden. Ein Jahr später dann habe sich der Bund an der Firma Gematik beteiligt, im Juli 2019 sei Dieken zum Geschäftsführer berufen worden.
Kautz:
Da liegen zwei Jahre? dazwischen.
Seit 2002 ist Spahn Mitglied des Bundestages und war von 2005 bis 2009 im Gesundheitsausschuss des Parlamentes. Von 2015 bis 2018 war er parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfinanzministerium und seit dem 14. März 2018 ist er Bundesminister für Gesundheit im Kabinett Merkel IV.
Dennoch hat Spahn offenbar äußerst empfindlich auf Nachforschungen von Journalisten beim Grundbuchamt reagiert.
Spahn wollte nun im Detail vom Grundbuchamt wissen, wann welche Auskünfte über das damals knapp eine Million Euro teure Immobiliengeschäft an den Tagesspiegel geflossen sind.
“Beides geht nicht”, sagte der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbands Frank Überall dem Berliner Tagesspiegel:
eine eilfertige Behörde und ein Minister, der peinlich bemüht ist, private Immobiliengeschäfte im siebenstelligen Bereich unter der Decke zu halten.
Die Bundesvorsitzende der Deutschen Journalistinnen- und Journalistenunion Tina Groll findet es “verstörend”, dass Spahn offenbar Pressevertreter ausforschen ließ:
Ein Bundesminister sollte die Pressefreiheit und die Aufgabe der Presse, kritisch zu berichten, respektieren und achten.
Spahns Anwälte hatten sich offenbar aber schon vorher an das Amtsgericht gewandt, nachdem Presseberichte über den Kauf der Dahlemer Villa im letzten Jahr erschienen waren.
Einem Schreiben des Amtsgerichts zufolge übersandte das Gericht
Kopien der E-Mailanfragen des Reportes der BILD-Zeitung (…), das Einsichtsgesuch des Journalisten der Business Insider Deutschland GmbH (…) des Korrespondenten der Zeitung Der Tagesspiegel
an den Minister und seine Anwälte.
Auch den Anfragen vom Dezember zu den Schöneberger Wohnungen wurde entsprochen.
In einer weiteren Mitteilung des Gerichts vom 22. Januar 2021 an Spahns Anwaltsbüro heißt es:
Die beigefügten Kopien enthalten alle bis zum heutigen Tag eingegangenen Anfragen von Pressevertretern nebst Antwortschreiben.
Ausdrücklich benannt wird die Korrespondenz mit Stern, Tagesspiegel und SPIEGEL.
Wie kamen die Recherchen in die Akten?
Offen bleibt, auf welcher Rechtsgrundlage der E-Mail-Schriftwechsel zu laufenden Recherchen von Pressevertretern Eingang in die Grundbuchakten gefunden hat. Eine entsprechende Anfrage ließ das Amtsgericht Schöneberg bisher unbeantwortet.
Der Minister lässt bestreiten, dass er mit diesen Maßnahmen Recherchen der Presse ausforschen wolle. Sein Mandant betreibe keinerlei “Investigationen”, sondern mache nur von seinem Recht Gebrauch, “welche Dritte mit welcher Begründung” Einsicht in das Grundbuch genommen hätten, erklärte Spahns Anwalt Christian-Oliver Moser. Diese Recht stehe Spahn als Eigentümer zu, und darin liege auch kein Eingriff in die Pressefreiheit.
Außerdem erhebt der Minister nun seinerseits gegenüber dem Grundbuchamt Vorwürfe:
Das Amtsgericht habe “erhebliche Rechtsverstöße begangen”, als es der Presse die begehrten Auskünfte erteilte. Dies dürfe “überprüft werden”. Mutmaßlich bezieht sich der Vorwurf unter anderem auf die ausdrückliche amtliche Bestätigung des Kaufpreises für das Dahlemer Objekt.
Spahns Sprecher Hanno Kautz erklärte in der Bundespressekonferenz am 24. Februar 2021 in Berlin:
Er hat als Privatmann sein Recht gegenüber dem Grundbuchamt wahrgenommen.
Eine Einsichtnahme in das Grundbuch erfordere ein berechtigtes Interesse.
Tatsächlich haben Pressevertreter das Recht, Informationen bei Grundbuchämtern über die Besitzverhältnisse fremder Immobilien einzuholen – aber nur dann, wenn es ein übergeordnetes, eben “berechtigtes” Interesse daran gibt.
Im Umfeld von Spahn heißt es, so die Süddeutsche Zeitung, dass einige der Anfragen zu seinen Immobilien ohne jegliche weitere Erklärung gestellt worden seien. Spahn wolle sich das nicht bieten lassen und fordere nur sein Recht auf den Schutz seiner Daten als Privatperson ein.
Kautz:
Das Grundbuchamt hat in diesem Fall sowohl gegen die Grundbuchordnung als auch gegen die EU-Datenschutzverordnung verstoßen.
Presseanfragen dazu an das Amtsgericht Schöneberg blieben unbeantwortet.
Das Bundesverfassungsgericht mahnt zur Vorsicht, Grundstückseigentümer leichtfertig über Auskunftsverlangen der Presse in Kenntnis zu setzen.
Die Presse sei in ihren Recherchen häufig darauf angewiesen, mosaiksteinartig einzelne Teilinformationen in verschiedenen Feldern zusammenzutragen, heißt es in einem Beschluss zum Grundbuch-Einsichtsrecht aus dem Jahr 2000 (Az.: 1 BvR 1307/91 ):
Ginge sie dem Verdacht eines missbilligten Verhaltens nach und müsste das Grundbuchamt den Adressaten des Verdachts von ihren Recherchen informieren, könnte der Rechercheerfolg nachhaltig gefährdet werden.
Der Adressat ihrer Nachforschungen könne sonst “Gegenmaßnahmen” ergreifen. Was nun so auch geschehen ist. Nun denn…
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