Der Steuergehilfe Heinz Gerlach (64) aus Oberursel in Hessen ist so sehr von sich überzeugt, dass er seine Anlegerschutz-Postillen sogar direkt an Staatsanwaltschaften verschickt. Dabei erfahren die Staatsanwälte in den Gerlach-E-Mails nichts, was sie nicht selbst öffentlich nachlesen könnten.
Gerlachs “journalistische” Leistung besteht eigentlich nur darin, dass er aus 50 Seiten eines Emissionsprospektes die Fakten auf zwei Seiten herausfiltert. Also nichts weiter bietet als einen Zusammenfassungs- und Abheftservice, der mit einer inhaltlichen Bewertung überhaupt nichts zu tun hat. Sein für Laien auf den ersten Blick beeindruckender Doppelhaken am Ende eines “Beitrages” bedeutet nicht wirklich eine Rating-Einschätzung. Die Häkchen bedeuten nur: Es haben alle Unterlagen vollständig vorgelegen. Mehr nicht. So steht es auch bei Heinz Gerlach im Kleingedruckten, damit Heinz Gerlach für nichts haften muss.
OLG Düsseldorf: Gerlach ist kein Anlegeschützer
Dass Gerlach kein Anlegeschützer ist, stellte bereits das Oberlandesgericht Düsseldorf am 19. März 1996 fest (AZ 20 U76/95): “Zumindest insoweit ist der Klägerin Recht zu geben, was der Beklagte (Gerlach) mache, sei überhaupt kein Anlegerschutz.”
Bei der Begründung gaben die Düsseldorfer Richter Gerlach eine schallende Ohrfeige: “Von einem Unternehmen, das sich selbst als Die Anlegerschutzadresse bezeichnet, wird jedoch mehr erwartet als diese angeblich einzigartige Systematisierung zum Fragenbereich der Aufklärungspflichten im Verkaufsprospekten über Kapitalanlagen. Der angesprochene Verkehr erwartet nicht in erster Linie diese Aufarbeitung rechtlicher Fragen, sondern – zumindest auch – die (kritische) Berichterstattung über aktuelle und konkrete Kapitalanlage-Projekte.
Die Anleger sollen – jedenfalls in erster Linie – geschützt werden durch eine kritische wirtschaftliche Analyse derjenigen Kapitalmarktprodukte, die aktuell am Markt angeboten werden. Wenn der Beklagte (Gerlach) in seinen Anlegerschutz-Publikationen gerade solche Informationen ausklammert, kann er auf diesem Gebiet keine Spitzenstellung für sich in Anspruch nehmen. Durch eine solche Behauptung werden die Kapitalanleger, zumindest ein ganz erheblicher Teil von ihnen irregeführt, weil sie von einem Anlegerschutz gerade das erwarten, was der Beklagte nicht anbietet.”
LG Frankfurt: Gerlach diskriminiert und behindert den Wettbewerb
Das Landgericht Frankfurt am Main setzte am 10. August 2007 noch eins drauf und untersagt Gerlach generell dessen Geschäftsmethoden (AZ 3.1102/07). Es spricht von diskriminierender Wettbewerbshandlung und gezielter Behinderung. Gerlach droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder bis zu sechs Monaten Haft, sollte er einem Emissionshaus, das die Zusammenarbeit mit Gerlach verweigert, mit seinem Anlegerschutz-Transparenz-Ratings drohen.
Im Fall einer Komplementärin von Medienfonds-Kommanditgesellschaften entschied das Landgericht Frankfurt am Main am 22. Juni 2005, dass Gerlach für Verleumdungen haften muss (AZ 3-08012/05). Bei Wiederholung seiner Schmähkritik (so das Gericht wörtlich) gegen das Emissionshaus muss Gerlach 250.000 Euro zahlen oder für sechs Monate hinter Gitter.
Gerlach zeigt nicht zahlende Häuser an und berichtet, dass die Staatsanwaltschaft ermittelt
Gern zeigt Gerlach auch mal ein Emissionshaus, das ihm nicht die mindestens 12.500 Euro “Prospekt-Vorprüfungsgebühr” bezahlt, bei der Staatsanwaltschaft an. Der Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren natürlich wegen haltloser Vorwürfe ein. Doch Gerlach verbreitet in der Zwischenzeit marktschreierisch, dass gegen das Emissionshaus seitens der Staatsanwaltschaft ermittelt wird. Dass Gerlach mit Veröffentlichung der Ermittlungsakte Geld verdient, erzürnte einen Kölner Staatsanwaltschaft so sehr, dass er Gerlach am 15. Oktober 1999 eine Rüge erteilte (AZ 110 Js 752/99). Staatsanwalt Wolfgang Hartung schrieb dem Anwalt eines Gerlach-Opfers: “In dem Verfahren hat der Unterzeichner (Staatsanwalt) erstaunt zur Kennnis nehmen müssen, dass der Anzeigenerstatter (Gerlach) anscheindend durch Publikationen der in der Ermittlungsakte geführten Korrespondenz Geld verdient, indem er diese durch Verbreitung auf CD-Rom gegen Entgelt veröffentlicht.
Besonders bedenklich aber stimmt den Unterzeichner (Staatsanwalt), dass Ihr Mandant (Gerlach-Opfer) sein Prospektierungs-Know-How in Form einer Prospekt-Vorprüfung entgeltlich für 25.000 D-Mark angedient hatte, was in der Strafanzeige allerdings noch nicht einmal erwähnt wurde. Vor diesem Hintergrund kann man sich des Verdachts nicht erwehren, dass die Motivation für die Strafanzeige nur darin liegt, dem Beschuldigten (Gerlach-Opfer) durch diese Strafaktion vor Augen zu führen, dass er besser das diesmal vergeblich angediente Prospektierungs-Know-How des Anzeigenerstatters (Gerlach) natürlich gegen Entgelt angenommen hätte.”
Gerlachs Netzwerk vernichtete in zehn Jahren 4 Milliarden Euro
Ein Prospektanwalt schätzt gegenüber dem Finanznachrichtendienst www.gomopa.net Gerlachs Schaden für die Anleger wie folgt ein: “Gerlach steht nicht für sich allein. Da Gerlach in einem Netzwerk einer Interessengruppe agiert, ist es gerechtfertigt, im Falle Gerlachs vom größten deutschen Finanzskandal nach dem 2. Weltkrieg zu sprechen. Die Interessengruppe, für die Gerlach die Schmutzarbeit macht, hat sich vor langer Zeit das Ziel gesetzt, neue Produkte mit unlauteren Mitteln aus dem Markt zu drängen, damit sie selbst davon profitiert. Es geht dabei um schätzungsweise 3,5 bis 4 Milliarden Euro. Eine zentrale Rolle spielt dabei ein Kölner Prospektanwalt, für den Gerlach Mandanten besorgt.
Als Finanzberater warne ich vor der Heinz Gerlach Medien e.K. Ich kann viele wirklich gute Fonds nicht verkaufen, weil Gerlach sie grundlos äußerst negativ bewertet.
Grundlos heißt, dass es für seine Negativ-Ratings keine objektiven Gründe gibt. Die Emittenden sind solvent und die Renditen realistisch und über dem Marktnivau.
Natürlich hat er Gründe für sein Verhalten, und zwar sehr subjektive. Ich kenne viele Unternehmen, den er einen Beratervertrag abverlangt hat mit der Garantie, dann gute Bewertungen in seiner Zeitung Direkter Anlegerschutz zu schreiben.
Lehnt ein Unternehmen dieses Angebot ab, dann schreibt er selbst die besten Produkte in Grund und Boden. Das kann nicht im Sinne des Anlegerschutzes sein, den Heinz Gerlach vorgibt zu vertreten.
Denn mit vielen von Heinz Gerlach schlecht gerateten Fonds lässt sich auch für Kleinanleger gutes Geld sicher verdienen. Fatal ist, dass wir als Finanzberater auch Gerlachs unfundierte Berichte an die potenziellen Anleger weiter geben müssen. Dabei hat er diese nur aus reinem eigenen finanziellen Interesse verfasst.
Betroffen sind viele von Gerlachs Erpressungsversuchen. Doch an die Öffentlichkeit trauen sich nur wenige – aus Angst, weiteren geschäftlichen Schaden davon zu tragen. Denn erfahrungsgemäß schießt Gerlach in einem solchen Fall gnadenlos seine mit Unwahrheiten vergifteten Pfeile ab.”
Die Anleger, die Gerlach für voll nehmen, stehen am Ende im Regen
Beispiel 1: Gerlach beriet die Dubai-Fonds Business Bay der Trend Capital AG, die jetzt in Schieflage sind
Gerlach lobte zum Beispiel die Dubai-Fonds Business Bay II und III KG der Trend Capital AG (Fondsvolumen: 51,5 Millionen Euro, Firmen-Motto: “Trends erkennen”) aus Mainz in Rheinland-Pfalz. Beide Fonds sind laut Pressemitteilung der Trend Capital vom 18. Februar 2009 in Schieflage. Die Prospekte erstellte die Kanzlei seines Kölner Anwalts. Gerlach “beriet” das Emissionshaus, indem er beiden Fonds einen Doppelhaken verpasste, die erst jetzt verschwanden, nachdem das Kind in den Brunnen gefallen war.
Beispiel 2: Gerlach verlinkte Vertriebe auf die Immovation AG, gegen die die Staatsanwaltschaft Kassel ermittelt
Gerlach lobte und verlinkte auch die Immovation AG in Kassel (Hessen). Gegen das Emissionshaus ermittelt seit 21. August 2009 die Staatsanwaltschaft Kassel wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges und Kapitalanlagenbetruges sowie Gründung einer kriminellen Vereinigung. Der Immovation (eingesammeltes Anlegergeld: 112 Millionen Euro) wird darin vorgeworfen, ein Schneeballsystem mit immer neuen Kleinanlegern aufgrund falscher Fernseh-Versprechungen wie “garantierte Zusatzrente” zu betreiben und sich mit Renditen von 20 Prozent zu schmücken, die kein unabhängiger Wirtschaftsprüfer, sondern der eigene Steuerberater wissentlich falsch bescheinigt haben soll.
Ein Vertriebsmitarbeiter: “Wir werden angehalten, riskante Geldanlagen ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Risikohinweise an unbedarfte, normale Menschen zu verkaufen, seit zwei Jahren sogar intensiv an Rentner, die garantierte Zusatzrenten aufgeschwatzt bekommen, und an Kleinanleger, die mit Raten ansparen sollen.”
Und darin bestehe die Gemeinheit, so der Vertriebsmitarbeiter weiter: “Das Geld geht in Firmen, die den Vorständen als GbR gehören und deshalb in keiner Bilanz auftauchen, oder wird für die Befriedigung von alten Anlegern verwendet, die Auszahlungen und Gewinne fordern. Ein verbotenes Schneeballsystem also.”
Die Immovation AG weist zwar die Vorwürfe als aus der Luft gegriffen zurück. Aber ein unabhängiger Fondsemissionär schätzte gegenüber GoMoPa ein: “Der involvierte Wirtschaftsprüfer Wolfgang Annecke hat offenbar allzu sorglos Gutachten für Verkaufsprospekte von Vermögensanlagen mit beanstandungsfreien Ergebnissen erstellt, testiert und ebenso Leistungsbilanzen des Unternehmens unterzeichnet. Allerdings ohne zu erwähnen, dass er als sonstiger Berater der Unternehmensgruppe zumindest nicht als unbefangen gelten kann.
Die erstellten Gutachten dienen auch dazu, mit dem Verkauf der Kapitalanlage beauftragte Vertriebe von möglichen Haftungen freizustellen. Sollten sich die massiven Vorwürfe während der Ermittlungen erhärten, dürfte der Haftungsschutz für den Vertrieb damit wohl hinfällig sein.”
Hinsichtlich der Rolle Gerlachs & Co schätzte der Insider ein: “Zu prüfen sei die Rolle verschiedener Analysten, welche die Kapitalanlage geprüft haben wollen. Fachzeitungen sollen gegen Geldzahlung oder Werbeverträge den Vertrieb mit positiver Berichterstattung unterstützt haben.
So hat der branchenbekannt- und berüchtigte Heinz Gerlach mit seinem Direkten Anlegerschutz zum Beispiel nicht nur volle Transparenz bescheinigt, sondern gewillte Vertriebler über die eigene Internetpräsenz gleich mit Immovation verlinkt.
Möglicherweise droht hier ein ähnliches Versagen der vermeintlichen Kontrollinstanzen wie bei der Pleite der US-Bank Lehman-Brothers, bei der die Rating-Agenturen gegen Entgelte involviert waren.”
Gerlach ist offiziell pleite, aber sein Anderkonto bei einem Kölner Anwalt ist gut gefüllt
Aber was geht es Heinz Gerlach überhaupt an, was Fondshäuser in ihre Prospekte schreiben, zumal er laut eigener Einschätzung inhaltlich gar nichts zu sagen hat? Gerlach ist zum Kampf für mehr Transparenz bei den Emissionshäusern angetreten. Sein Lieblingsdrohsatz zur Verschreckung von Vertrieben und zum Gefügigmachen von Fondshäusern lautet: “Bei Nichtaufklärung (drohen) weitere extrem hohe Haftungsrisiken im Vertrieb.”In eigener Sache schloss sich Gerlach im vergangenen Jahr einer Verfassungsklage gegen die Offenlegungspflicht von Unternehmerbilanzen an. Damit meinte er offenbar seine eigene Bilanz. Diese blieb er laut einem Spiegel-Bericht im Jahre 2008 dem Finanzamt seit mehreren Jahren schuldig.
Dazu hat er wohl auch allen Grund. Denn wie sollte er der Behörde erklären, dass er einerseits offiziell pleite sein muss, seine Heinz Gerlach Medien AG hat im Januar 2009 ihren offiziellen Betrieb eingestellt, damit die von ihm in Misskredit gebrachten Emissionshäuser ihn nicht in Regress nehmen können (Gerlach wurde mehrfach einschlägig verurteilt und dürfte unter Androhung von Bußgeldern seinen Anlegerschutz gar nicht ausführen). Andererseits ist sein Provisions-Anderkonto bei eine Kölner Kanzlei gut gefüllt, weil Gerlach gute Prospekte für schlecht erklärt und dann von seinem Anwalt noch einmal neu schreiben lässt.
Der Prospektanwalt verlangt aber nicht nur die normale Prospektgebühr von bis zu 150.000 Euro, sondern obendrauf noch für sich und Gerlach je ein Prozent vom Fondsvolumen. Im jüngsten Fall kassiert jeder der beiden von einem Emissionshaus 1 Million Euro. Aber eigentlich zahlt das Geld nicht das Emissionshaus, sondern in Wahrheit die Anleger, die Gerlach vorgibt zu schützen.
Gerlachs neuestes geplantes Anlegerschutz-Projekt heißt Leistungs-Rating im Internet. Doch wer soll dieses Gerlach-Rating brauchen oder gar fürchten? Gerlach, den viele Fondsanbieter vor ein paar Jahren tatsächlich unterschätzt hatten und die dafür jeweils Verluste von bis zu 10 Millionen Euro erlitten, hat nun für immer seinen Schrecken verloren, nachdem seine sogannten Berater-Verträge zum Nachteil der Anleger auch auf GoMoPa transparent geworden sind. Ob Heinz Gerlach künftig einen Haken oder zwei oder gar keinen macht, das interessiert bestenfalls noch Gerlachs Freundin Lenka Sychrova (46) aus Sumprek. Die tschechische Kosmetikern sitzt als Finanzexpertin im Aufsichtsrat der Heinz Gerlach Medien AG.
Bäcker Markus Frick gab Börsentipps zum eigenen Vorteil
Heinz Gerlach steht als Symbol für eine ganze Schar von Anlegerschützern, die den Grauen, vom Staat nicht kontrollierten Markt zur Verunsicherung oder Irreführung der Anleger und zum eigenen finanziellen Vorteil nutzen. Der gelernte Bäcker Markus Frick zum Beispiel schwor im schneeweißen Anzug auf dem Fernsehsender N 24 Tausende Anleger auf Aktien ein, die tatsächlich gar nichts wert waren. Vom An- und Abverkauf sollen Frick und seine Geschäftspartner profitiert haben. Erhebungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bonn ergaben, dass mehr als 20.000 Anleger in einem Umfang von insgesamt über 760 Millionen Euro Aktien dieser drei Unternehmen erwarben. Durch den anschließenden rapiden Kursverfall erlitten insbesondere viele Kleinanleger, die den Empfehlungen des Angeschuldigten gefolgt waren, einen Totalverlust. 10.000 Anleger nahmen Schaden. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat gegen den in Berlin lebenden Frick, der ungehemmt weiter im Börsentipps verbreitet, Anklage erhoben.
Bund der Verbraucher wirbt wieder mal für die rauchlose Zigarette Nicstic
Auf andere Art schlimm ist es, wenn ein eigens gegründer Bund der Verbraucher in München (Bayern) von seinem Gründer und jetzigen Ehrenpräsidenten, dem gelernten Starkstromtechniker Heinz Köller (60), zur Eigenwerbung für einen Fonds genutzt wird, der lediglich die Kassen des Vereins und der Privatfirmen des Ehrenpräsidenten füllen soll. Vorgekaukelt wird den Anlegern zum wiederholten Mal die Marktreife einer rauchlosen Zigarette. Dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart gerade gegen die bisherigen Geldeinsammler für eine solche Zigarette wegen Betruges ermittelt, scheint Köller mit seiner neuen Firma Serve Advance Incorporation mit Sitz in Oregon (USA), die nichts weiter als ein leerer Mantel ist, dabei nicht zu stören.
SdK und DSW werden für Eigenprofite missbraucht
Als Rettungsanker im Kampf gegen Falschberatung und für Mitbestimmungsrecht zahlen viele Kleinanleger monatliche Beiträge an die beiden Schutzorganisationen für Kleinanleger, der Schutzgemeinschaft für Kapitalanleger e.V aus München (SdK, 12.000 Mitglieder, 65 Euro Jahresbeitrag, 500 kontrollierte Aktionsärsversammlungen im Jahr) und die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz aus Düsseldorf (DSW, 28.000 Mitglieder, 95 Euro Jahresbeitrag, 800 Hauptversammlunsbesuche im Jahr).
Aber auch diese eigentlich sehr nützlichen Organisationen sind zum Tummelplatz für Eigenprofiteure geworden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt noch immer gegen den Ex-Vizechef der SdK, Markus Straub, der 2008 zurücktreten musste, nachdem bekannt wurde, dass er privat auf sinkende Kurse beim Internet-Bezahldienst Wirecard AG aus Grasbrunn bei München gesetzt hatte. Das Unternehmen war von der SdK, wie sich hinterher herausstellte, zu Unrecht kritisiert worden. Die Kurse sanken, Straub soll in nur sieben Wochen 3,3 Millionen Euro Gewinn gemacht haben. Wirecard hat sich bis heute nicht wieder vollständig erholt.
Deutschlands größte und älteste Aktionärsvereinigung, die DSW, geht nicht wirklich auf Distanz. Neue Regeln, wonach Anlegerschützer künftig keine Aktien mehr halten dürfen, lehnt Geschäftsführer Marc Tüngler ab: Wir dürfen alles sein, nur keine Trockenschwimmer, sagte er dem Handelsblatt. Auch die Mandate, die die Funktionäre der DSW in 18 Aufsichtsräten etwa bei Eon, der Deutschen Telekom, Tui und Volkswagen halten, sorgen immer wieder für Diskussionen.
Der Spiegel schrieb dazu: “So trat Daniela Bergdolt einst als Sprecherin der DSW beim Aktionärstreffen von EM.TV auf, um später 55 Kleinanleger bei einer Schadensersatzklage gegen das Unternehmen zu vertreten. Bergdolt fungiert bis heute als Chefin des DSW-Landesverbandes Bayern.
Ebenfalls ein umstrittener Vertreter der DSW ist der Rechtsanwalt Klaus Nieding. Standardisierte Massenverfahren sind seine lukrative Spezialität. Großpleiten wie beim Finanzdienstleister Phoenix, der 600 Millionen Euro Anlegergelder verbrannte, machen Nieding reich.”
25.000 Euro für eine Auszeichnung vom falschen Ritter und seiner erfundenen Europäischen Wirtschafskammer und Europäischen Verbraucherzentrale
Schillernste Figur im Anlegerschutz ist Ritter Vejpustik aus dem Wiener Wald in Österreich. Heinz Helmut Vejpustek (73) ist gar kein echter Ritter, sondern nur ein pensionierter Mitarbeiter der Wirtschaftskammer Österreichs, der nun seine eigene Kammer gegründet hat. Nämlich eine Europäische Wirtschaftskammer, die in Brüssel eine Briefkastenadresse hat. Über diese Kammer und eine Europäische Verbraucherzentrale seines bayerischen Geschäftspartners Dr. Stefan Kletsch (50) aus Regensburg verkauft Ritter Vejpustek Professoren- und Doktorentitel und Zertifikate für Beste Hotels oder Finanzberatungsgesellschaften. Die Preise reichen von 500 bis 25.000 Euro. Ein Presseausweis kostet 150 Euro. Titel, Auszeichnungen oder Presseausweise haben in Deutschland keine Gültigkeit oder Bedeutung. Aber sie klinen gut und füllen die Kasse des ritterlichen Verbraucherschützers.
Gibt es Ratings, denen man trauen kann?
Die Antwort gab das Oberlandesgericht Dresden, als es dem falschen Ritter Vejpustek untersagte, mit seiner Schein-Wirtschaftskammer zu werben. Zu den Ratings führte das Gericht am 29. Februar 2000 aus (AZ: 14 U 3716/99): “Die Werbung für die Vergabe einer Auszeichnung der Europäischen Wirtschaftskammer Brüssel ist irreführend, wenn ein solches Gütesiegel nicht auf anerkannten und veröffentlichten Gütebedingungen beruht.”
Das Geheimnis ist also die Transparenz. Die fordert zwar Heinz Gerlach in seinem Direkten Anlegerschutz von den Emissionshäusern. Aber in seine Unternehmerberater-Verträge mit den Häusern lässt er stets eine Verschwiegenheitsklausel einarbeiten.
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