Es ist ein Mammutverfahren, das die geschädigten Anleger von rund 30 Wölbern-Invest-Fonds und der Insolvenzverwalter der Wölbern-Gruppe gegen die internationale Großkanzlei Bird & Bird führen. Von rund 150 Millionen Euro, die als Schaden im Raum stehen, verlangen die Kläger 130 Millionen Euro Entschädigung von Bird & Bird. Mitangeklagt sind die Rechtsanwälte Frank Moerchen, Thomas Demmel und Ole Brühl.
Die Klageschrift, die dem Landgericht Hamburg vorliegt, umfasst mehr als 260 Seiten und enthält echten Sprengstoff. Insolvenzverwalter und Fondsverwaltung von 29 Fonds werfen den Juristen der international ausgerichteten Großkanzlei Bird & Bird vor, juristische Beihilfe zur Veruntreuung von rund 150 Millionen Euro, geleistet zu haben.

Als Antragsgegner der Zivilklagen (Aktenzeichen: 327/0 637/14) werden neben der Kanzlei auch die drei Juristen genannt, die für die Betreuung von Wölbern Invest zuständig gewesen sind: Frank Moerchen, Thomas Demmel und Ole Brühl.
Nicht nur die Kläger, sondern auch die Anwälte von Ex-Wölbern-Chef Prof. Dr. Heinrich Maria Schulte setzen große Hoffnungen in das laufende Verfahren.

Den drei Juristen Moerchen, Demmel und Brühl wird vorgeworfen, nicht nur die Gesellschaftskonstruktionen der Wölbern-Fonds, mit deren Hilfe dreistellige Millionenbeträge veruntreut werden konnten, entworfen zu haben, sondern auch Modelle für Ring- und Zirkelbuchungen installiert zu haben, die zur Verschleierung der Geldflüsse dienten.
Die klagenden Fonds werden versuchen die Beihilfe zur Untreue in den laufenden Verfahren nachzuweisen und möglichst hohe Schadenersatzforderungen gegen Bird & Bird durchzusetzen. Denn mit mehr als 300 Millionen Euro Jahresumsatz, 1.000 Anwälten in 118 Ländern und einem soliden Versicherungsschutz ist die Kanzlei ein attraktives Angriffsziel.
Jedenfalls wird bei Bird & Bird im Zweifelsfall mehr zu holen sein, als bei Ex-Wölbern-Chef Schulte. Und vielleicht gerade deshalb setzt auch Schulte Hoffnungen in das Verfahren.
Denn sollte Bird & Bird zu Schadenersatz verdonnert, würde der entstandene Schaden bei den Anlegern automatisch reduziert werden. Es wäre also eine deutlich positivere Grundstimmung für die aktuellen Prozesse gegen Schulte geschaffen, was sich nicht unerheblich auf das Strafmaß auswirken könnte.