Ein aktuelles Urteil des Landgericht München I weckt Hoffnungen bei den Anlegern der Immobilien Development Indien I GmbH & Co. KG. Das Gericht die wies Rückabwicklung eines Kaufvertrags an. Wegen Prospektfehlern des DFH Indien Fonds muss die Emittentin nun 30.900 Euro Schadenersatz an den klagenden Anleger zahlen.
1.837 Anleger investierten ihr Erspartes in die Indien-Abenteuer der Deutschen Fonds Holding AG. Die eingesammelten 52.700.000 Euro (zuzüglich drei Prozent Agio) des Immobilien Development Indien I GmbH & Co. KG sollten von den Fondsgeschäftsführern Tobias Börsch (49), Andreas Büttner (53), Jürgen Dirk Göbel (46) und Jens Hartmann (47) gewinnbringend in Metropol-Regionen im Wachstumsmarkt Indien investiert werden.

Verkaufsprospekt des Immobilien Development Indien I GmbH & Co. KG © Radio Bremen
Im November und Dezember 2007 erwarb die Fondgesellschaft von der Trinity Capital Mauritius Ltd. Gesellschaftsanteile an vier mauritanischen Gesellschaften. Mittelbar wurden so Anteile an vier indischen Immobilienprojekten erworben.
Je 30 Prozent des Fondskapitals stecken seitdem in den Projekten “Tata Colony” in Mumbai und “Lady Ratan Seasons”, ebenfalls in der indischen Metropole Mumbai. Mit jeweils 20 Prozent des Fondskapitals ist der DFH Indien I zudem an den Projekten “Manjeera” in Hyderabad und “Tech Oasis” in Neu-Delhi beteiligt.
Die Beteiligungen des Fonds liegen zwischen acht und 20 Prozent und sind unter der Schwelle, “um wirksam Kontroll- oder gar Mitspracherechte wahrnehmen zu können”, kommentiert Rechtsanwalt Andre Tittel von der Kanzlei Kälberer & Tittel.