Mit dem Betrugsurteil vom 18. August 2021 in München gegen Malte Hartwieg (48), der in den 2000er Jahren vom einstigen Maurer zum Münchener Graumarktkönig aufstieg und dann 2014 pleite ging, werden mit einem Schlag 30 Millionen Euro an Forderungen von Anlegern anerkannt, die ihren Rückzahlungsanspruch auf Betrug gestützt hatten und bislang abgeschmettert wurden.

Die betroffenen Anleger müssen nicht einmal etwas tun, der zuständige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Rolf Pohlmann aus München hebt seine ausgesprochenen Widersprüche von selbst auf und benachricht die Anleger darüber, wie er am 19. August 2021 auf seiner Internetseite in einer Presseerklärung bekanntgab.

Am 18. August 2021 wurde der einstige Vertriebschef (dima24.de) und
Fondsemittent (Selfmade Capital, NCI New Capital Invest, Euro Grundinvest) vom Landgericht München I (6. Strafkammer) wegen “Betrugs in 11 tatmehrheitlichen Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Jahren 3 Monaten” Haft verurteilt, wie GoMoPa sofort nach der Verkündung berichtete.
Die 6. Strafkammer des Landgerichts München I odnete an, bei Hartwieg bis zu 143 Millionen Euro abzuschöpfen.
Wenn bis zum 25. Augsut 2021 weder von Hartwieg noch von der Staatsanwaltschaft Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt wird (wonach es nicht aussieht), ist das Urteil rechtskräftig. Zur Freude vieler seiner Anleger.
Wie viele Betrugsgeschädigte gibt es?
Florian Gliwitzky, Richter am Oberlandesgericht und Leiter der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München, teilte GoMoPa per Presseaussendung mit:
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte in den Jahren 2009 bis 2014 zahlreiche Anleger mit insgesamt 6.894 Einzelanlagen dazu veranlasste, in verschiedene Fonds hohe Summen zu investieren, wobei der Angeklagte den Anlegern gegenüber verschwieg, dass die Fonds keine eigene Gewinne erwirtschaften.
Zur Überzeugung des Gerichts betrieb der Angeklagte die Fonds – teils gemeinsam mit dem anderweitig Verfolgten Christian K. (“Investmentmanager” Christian Kruppa aus Dubai, der mitangeklagt war, aber in Dubai festsitzt, weil dort gegen ihn wegen Geldwäsche-Verdachts ermittelt wird, wie GoMoPa berichtete) nach Art eines Schneeballsystems, bei welchem versprochene Rückzahlungen ausschließlich aus Anlegergeldern finanziert werden.
Der in Dubai lebende bayerische Öl- und Gasunternehmer Christian Kruppa (55) aus Lengdorf steht mit seiner 2007 gegründeten Firma Middle East Ventures Ltd. nicht nur unrühmlich als Shareholder mehrerer Offshore-Firmen auf den karibischen Kaimaninseln in den Paradise Papers.
Kruppa, der mit seiner indischstämmigen Frau Dr. Sobia Khan (einer nicht praktizierenden Ärztin und Tänzerin) und deren Kindern auf der künstlich angelegten Insel Palm Jumeirah lebt und sich noch im Jahr 2017 im Magazin Gulf News mit einer Homestory öffentlich präsentierte, darf Dubai nach eigenem Bekunden nicht verlassen.
Kruppa war der Vor-Ort-Fondsmanager der Selfmade Capital Emirates – einer Fondsreihe aus Unterföhring, die 2008 von dem Münchener Finanzmakler und Dima24-Gründer Malte Hartwieg aufgelegt wurde. 2014 hat das Amtsgericht München über sämtliche von Hartwieg initiierten Fonds die Insolvenz eröffnet.
Wie hoch war die Schadenssumme?
Richter am OLG Gliwitzky:
Aufgrund der Beweisaufnahme kam die Kammer schließlich zu dem Schluss, dass bei den Anlegern ein Schaden von zirka 164 Millionen Euro entstand.
Sichergestellt hatte die Staatsanwaltschaft aber nur 14 Millionen Euro auf Konten und in Form von Gold in Liechtenstein.
Wegen der Unterdeckung gegenüber dem festgestellten Schaden von 164 Millionen Euro liegt ein sogenannter Mangelfall vor. Der Münchener Insolvenzverwalter Rolf Pohlmann, der im Jahr 2014 vom Amtsgericht München über 60 der 80 Hartwieg-Firmen in 25 Fonds zum Insolvenzverwalter bestellt worden ist, rechnet damit, dass die Staatsanwaltschaft daher ein Insolvenzverfahren gegen den Täter persönlich eröffnen wird.
Dann käme auch Insolvenzverwalter Pohlmann an das arrestierte Vermögen für seine vertretenen Gläubiger:
Im Falle eines Insolvenzverfahrens würden auch die hier gegenständlichen Insolvenzverfahren am dortigen Verfahren teilnehmen können und eine Quote auch aus den arrestierten Geldern erwarten können, soweit die Forderungen bis dahin nicht verjährt sind.
Die von Pohlmann vor dem Urteil gegen Hartwieg angemeldeten, aber von Pohmann abgeschmetterten Ansprüche zur Insolvenztabelle betreffen Anleger der insolventen Selfmade Capital-, New Capital Invest- und Euro Grundinvest-Fonds, die über die Vermittlung dima24 angeworben wurden. Und da hat Pohlmann gute Nachrichten.