Reinholt Subotka, Landesvorstand Volkssolidarität Mecklenburg-Vorpommern, sieht sich selbst als Opfer. Er sagte dem NDR: “Das ist keine Sternstunde der Volkssolidarität insgesamt, weil ihr durch die Machenschaften einiger weniger von zwei Kreisvorständen großer Schaden, insbesondere Imageschaden, zugefügt wurde.”
Gegenüber der Nachrichtenagentur DPA sagte Subotka: „Wir erwarten, dass mit der ganzen Härte des Gesetzes verurteilt wird.“ Eine Möglichkeit zur Entschädigung der Opfer sehe er aber nicht, die Volkssolidarität finanziere sich aus Mitgliedsbeiträgen und den Ergebnissen ihrer sozialen Arbeit. Diese Gelder müssten für soziale Zwecke wieder eingesetzt werden.
Doch die Kreisvorstände sollen seit 2002 Bescheid gewusst haben
Die Verbraucherschützer müssen also nachweisen, dass die Kreisvorstände der Volkssolidarität in Mecklenburg-Mitte und Rostock-Land/Bad Doberan von dem Schneeballsystem wussten. Recherchen des NDR-Nordmagazins haben ergeben, dass die Landesspitze des Wohlfahrtsverbandes früher als bislang zugegeben von den riskanten Geschäften wusste.
Bereits im Jahr 2002 sei auf einer Bundesversammlung der Volkssolidarität ein Strategie-Papier diskutiert worden, das vorsah, Fonds zur Entwicklung und Realisierung von Immobilien für soziale Einrichtungen zu nutzen. Am Tisch saßen damals auch Mitglieder des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern.
Der Chef der Neuen Verbraucherzentrale, Jürgen Fischer, sagte, der Landesverband müsse zumindest stillschweigend akzeptiert haben, dass mit teils riskanten Anlage-Produkten frisches Geld für Projekte eingesammelt werden sollte. “Wir sind uns sicher, dass das eine klare Methode war – kein Betriebsunfall”, urteilt Fischer.
Wenn das zutrifft, sei der Beschluss der Delegiertenversammlung laut Oberstaatsanwalt Lückemann eine Beihilfe zu Kapitalanlagebetrug und Konkursverschleppung.
Axel Drückler von der Neuen Verbraucherzentrale MV: “Wir wollen die Volkssolidarität zur Verantwortung ziehen.” Es sei komplett unglaubwürdig, dass der Landesverband von den finanziellen Schwierigkeiten der beiden Gesellschaften nichts gewusst haben wolle. “Die Volkssolidarität hätte untersagen müssen, dass die Gesellschaften mit ihrem Namen hausieren gehen. Jetzt müssen sie auch mit ihrem Vermögen für den Verlust einstehen”, sagte Drückler.
Und weiter: “Die Zahlungsströme waren jedoch extrem undurchsichtig, und das Geld wurde teilweise in völlig sachfremde Anlagen investiert. So gab es beispielsweise ein Darlehen für einen Zirkus. Die Volkssolidarität hätte untersagen müssen, dass die Gesellschaften mit ihrem Namen hausieren gehen. Jetzt müssen sie auch mit ihrem Vermögen für den Verlust einstehen.”