Da nach seiner Erkenntnis alle bisherigen Auszahlungen aus beiden Fonds in Höhe von 15 Millionen Euro aus Scheingewinnen geflossen sein sollen und weil Anleger in dem Falle keinen Anspruch auf Auszahlung gehabt haben sollen, fordert Dr. Ahrendt die betroffenen Anleger auf, alle Ausschüttungen bis Ende November 2016 zurückzuzahlen.
In Briefen, die zum Teil dem Handelsblatt vorliegen, heißt es: Die Gelder für die Ausschüttungen seien nicht durch rentable Investitionen in Immobilien erwirtschaftet worden. Vielmehr seien sie “zum Großteil mit den Anlagegeldern der neu gewonnenen Anleger finanziert” worden, es habe sich um ein “Schneeballsystem” gehandelt. Tatsächlich hätten die Fondsgesellschaften “im Zahlungszeitraum zu keinem Zeitpunkt Gewinne” erzielt. Deshalb hätten die Anleger keinen Anspruch auf Ausschüttungen gehabt.
Außerdem müsste Dr. Ahrendt alle Gläubiger der Fonds gleich behandeln und die Bevorzugung durch die Ausschüttungen an einige Anleger im Interesse der anderen Anleger, die keine Ausschüttungen mehr bekamen, aufheben. Die Rückzahlung diene dazu, die “gesetzlich geforderte Gleichbehandlung zu gewährleisten”.
Die mit den Ausschüttungen von 15 Millionen Euro besser gestellten Anleger sollten sich nun gerechterweise nach Rückgabe wie alle anderen Gläubiger hinten anstellen und auf die Quotenaufteilung aus der Insolvenzmasse warten.
Widerstand regte sich allerdings von Rechtsanwalt Marc Gericke von der Siegburger Kanzlei Göddecke, der viele Kommanditisten vertritt. Er rät den betroffenen Anlegern, nicht blind zu zahlen, sondern erst einmal zu prüfen. Denn wie Gericke der Handelsblatt-Finanzkorrespondentin Katharina Schneider sagte, zeige die Erfahrung, dass sich nicht jede Forderung eines Insolvenzverwalters tatsächlich als begründet herausstelle.
Das Handelsblatt fasste die Geschäftsmodelle der S&K-Gruppe wie folgt zusammen, bei dem laut Frankfurter Staatsanwaltschaft 11.000 Anleger um mindestens 240 Millionen Euro betrogen worden sein sollen:
Anfänge: Laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt sollen die S&K-Gründer Stephan Schäfer und Jonas Köller (beide seit 19. Februar 2019 in U-Haft) zunächst minderwertige Immobilien zu überhöhten Preisen weiterverkauft haben. Dies ist jedoch nicht Gegenstand des Verfahrens, das nun in Frankfurt beginnt.
Geschlossene Fonds: Offizieller Geschäftszweck soll das Einsammeln von Anlegergeldern für den An- und Verkauf von Immobilien gewesen sein. Geworben wurde mit bis zu zwölf Prozent Rendite pro Jahr. Hier sollen Hauke Bruhn und Thomas Gloy, Geschäftsführer des Hamburger Fondsemissionshauses United Investors, ins Spiel gekommen sein.
Lebensversicherung: Es soll zwei Modelle gegeben haben: Mal traten Lebensversicherungskunden ihre Rückzahlungsansprüche gegen die Versicherungsgesellschaften ab, mal sollen sie zur Kündigung ihrer Versicherung bewegt worden sein. Der Unternehmer Daniel Fritsch, ebenfalls in U-Haft, soll maßgeblich mitgewirkt haben.
Fremde Fonds: Von Dritten errichtete Fondsverwaltungsgesellschaften sollen gekauft worden sein, um über die eingesammelten Gelder bestimmen zu können. Betroffen: Fonds der MIDAS-, DCM- und SHB-Gruppe. In den maßgeblichen Gesellschaften soll der leitende S&K-Angestellte und in U-Haft sitzende Marc-Christian Schraut. mitgewirkt haben.
Eine Ende des laufenden Mammutsprozesses gegen Stephan Schäfer, Jonas Köller, Hauke Bruhn, Thomas Gloy, Daniel Fritsch, Marc-Christian Schaut, S&K-Anwalt Igor Petri (kam am 26. Noember 2014 gegen eine Kaution von 100.000 Euro frei) und Architekt Bernd Zimmermann (kam aus Altersgründen am 23. Dezember 2013 aus der U-Haft frei) ist noch nicht abzusehen. Nun denn…