Der Rentenfaktor bei der Riester-Rente – ist eine Kürzung unzulässig? Mit dieser Frage beschäftigen sich aktuell die Gerichte in Deutschland. Die Bürgerbewegung Finanzwende hat Klage beim Landgericht Köln eingereicht. Grund war eine massive Rentenkürzung bei einer Riester-Rente der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung.

Riester-Rente und der Rentenfaktor

Wie die Bürgerbewegung Finanzwende auf ihrer Seite berichtet, hat das Landgericht Köln zum ersten Mal die einseitige Rentenkürzung einer Versicherungsgesellschaft für unwirksam erklärt. Das Urteil hat grundlegende Bedeutung – und könnte zehntausende Versicherte betreffen. Die Grundsatzfrage war : Darf eine Versicherung – wenn es am Kapitalmarkt nicht gut läuft – einseitig eine einmal vereinbarte Rente nachträglich zusammenstreichen? Nein, entschieden nun die Kölner Richter im Fall der Zurich (Az: 26 O 12/22, nicht rechtskräftig).

Riester-Rente und der Rentenfaktor

Rentenfaktor aktuell nur noch bei 26,90 Euro

Auch der Bund der Versicherten e. V. (BdV) berichtet über das Urteil: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Zurich Deutscher Herold kann dagegen in Berufung gehen. In dem Fall würde es vor dem Oberlandesgericht Köln weitergehen. Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV zum derzeitigen Rentenfaktor: “.. der derzeit übliche garantierte Rentenfaktor für einen vergleichbaren Zurich-Vertrag liegt heute sogar nur noch bei 26,90 Euro. Das heißt, für 10.000 Euro angespartes Kapital gibt es nur eine garantierte Monatsrente von 26,90 Euro. Da muss die versicherte Person schon 98 Jahre alt werden, um über die garantierten Renten das angesparte Kapital ohne Inflationsausgleich zurückzubekommen”.

Urteil des LG Köln 26 O 12/22 – Berufung eingelegt

Fondsprofessionell fragte bei der Zurich Deutscher Herold nach: “Das Urteil des LG Köln ist das erste Urteil zu einer sehr komplexen juristischen Frage, die die gesamte Versicherungsbranche betrifft. Wir haben die schriftliche Urteilsbegründung analysiert und entschieden, das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Köln der nächsthöheren Instanz zur Entscheidung vorzulegen. Wegen der Bedeutung dieser Thematik hält die Zurich eine Klärung der Rechtsprechung durch eine ober- oder höchstrichterliche Entscheidung für erforderlich.

GFV Gesellschaft für Verbraucherschutz – und die Werbung

GFV Gesellschaft für Verbraucherschutz wirbt auf ihrer Webseite: Riester Rente – Herbabsetzung des Rentanfaktors ist unzulässig. Und fordert den Leser auf: Prüfen Sie hier, ob auch Sie betroffen sind und fordern Sie ihr Geld zurück. Profitieren Sie vom Urteil des LG Köln.

Bitte beachten sie den wichtigen Hinweis: Die Kunden erfahren bei der Werbung der Gesellschaft für Verbraucherschutz, wo Sie Ihre Daten hinterlassen sollen nicht, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Es wurde von der Zurich Deutscher Herold Versicherung – Berufung gegen das Urteil des LG Köln eingelegt.

Eine ähnliche Klage ist gegen die Allianz anhängig – hier ist der erste Gerichtstermin der 17. April 2023.