Der von Finanzämtern erhobene Zinssatz von sechs Prozent jährlich bei verspäteter Steuerzahlung ist realitätsfern und verfassungswidrig. Diese Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht am 18. August 2021 veröffentlicht. Der Zinssatz ist ab 2019 nicht mehr anwendbar. Rückzahlung von Verspätungszinsen können allerdings nur Steuerpflichtige erwarten, deren Bescheide noch nicht rechtskräftig sind
Bundesverfassungsgericht19. August 2021 | 15:46 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa