Die geplanten Änderungen betreffen auch die Vergütung und die Aufklärungspflichten von Anwältinnen und Anwälten, die Forderungen einziehen. Hauptziel des Entwurfs ist es, die hohen Inkassokosten insbesondere bei Kleinstforderungen einzudämmen. Dafür werden unter anderem die Geschäftsgebühr und die Einigungsgebühr im RVG “angepasst”, sprich gedeckelt beziehungsweise reduziert
Bundesjustizministerium11. Oktober 2019 | 8:24 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa