Abkommensloser Zustand oder Nicht-DBA-Tatbestand bedeutet schlicht: Im bilateralen Verhältnis der Staaten Deutschland und Vereinigte Arabische Emirate gibt es keine abkommensrechtliche Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen.
Praktisch bedeutet das: Alle bisherigen Steuervorteile der VAE-Einkünfte sind vom Tisch. Der Nicht-DBA-Tatbestand führt mit Wirkung zum 1.1.2009 automatisch zur uneingeschränkten Steuerpflicht (Besteuerung des Welteinkommens am Steuersitz)
Kein Doppe12. November 2009 | 8:47 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa