Golden Gate GmbH3. Dezember 2014 | 11:22 | Lesedauer ca. 3 min | Autor: GoMoPa-Redakteur JS

Mittelstandsanleihe der Golden Gate GmbH: Anleger verlieren bis zu 47 Prozent


Anfang Oktober hatte die Münchner Golden Gate GmbH Insolvenz angemeldet, was nun vor allem die Anleihegläubiger trifft. Denn die Patronatserklärung des früheren Geschäftsführers Uwe Rampold (61) besteht nicht gegenüber den Anleihegläubigern, sondern nur gegenüber der Gesellschaft selbst. Zudem hat der Münchner Rampold weniger verfügbares Vermögen als angenommen.

 

Die mittelständische Golden Gate GmbH hatte im Dezember 2011 Anleihen im Umfang von 30 Millionen Euro ausgegeben. Mit dem eingesammelten Geld wollte die Immobilienentwicklungsgesellschaft unter anderem ihre Grundstücksgeschäfte finanzieren. Sie hatte sich auf den Erwerb, die Entwicklung und Vermarktung von Gesundheits- und Wohnimmobilien spezialisiert. Mit der Golden Gate Bridge in der Bucht von San Francisco haben die Münchner nichts zu tun.

 

Uwe RampoldUwe Rampold

 

Am 8. Oktober hatte die Golden Gate GmbH beim zuständigen Amtsgericht München einen Insolvenzantrag gestellt. Denn die Gesellschaft ist insolvenzrechtlich überschuldet und zahlungsunfähig. Zudem konnte sie die am 11. Oktober fällige Anleihe nicht zurückzahlen. Bereits Ende 2013 stand ein Jahresfehlbetrag von rund 2,6 Millionen Euro zu Buche. GoMoPa berichtete.

Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Axel Bierbach rechnet derzeit mit einer Insolvenzmasse von ungefähr 20 Millionen Euro. Zudem geht Bierbach davon aus, dass die Forderungen der Anleihegläubiger zu circa 53 bis 78 Prozent befriedigt werden können (rückzahlbarer Nennwert einschließlich aufgelaufener Zinsen).

Im schlimmsten Fall verlieren die Anleger nach diesen Schätzungen also knapp die Hälfte ihrer Forderungen.

 

Denn zwar liegt der Patronatserklärung des früheren Geschäftsführers Uwe Rampold ein Vermögen von rund 50 Millionen zugrunde. Doch aufgrund der Forderungen anderer Gläubiger rechnet der Insolvenzverwalter mit einem Wertansatz in Höhe von nur 3 Millionen Euro. Zudem besteht Rampolds Patronatserklärung nur gegenüber der Gesellschaft, nicht aber gegenüber den Anleihegläubigern.

Rampolds Patronatserklärung ist also deutlich weniger wert, als den Anleger glaubhaft gemacht wurde. Gegen wen können die Geschädigten nun klagen, um möglicherweise doch noch mehr als gut die Hälfte ihres Geldes zu bekommen?




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