Sowohl das Kammergericht Berlin als auch das Oberlandesgericht Dresden bescheinigten nun dem MDAX-Unternehmen TAG Immobilien AG aus Hamburg mit ihrer im Jahr 2001 gegründeten TAG Wohnen & Service GmbH, dass es das Ost-Wende-Wunder von angeblich 80 Prozent Sanierungskosten vom Kaufpreis einer denkmalgeschützten Immobilie in Leipzig gar nicht gegeben hat.
“Die Betriebsprüfungen vom Finanzamt ergaben in allen uns bekannten Fällen, dass die Sanierungskosten, die nach Paragraph 7i des Einkommensteuergesetzes hätten abgesetzt werden können, tatsächlich nur maximal 50 Prozent des bezahlten Kaufpreises betragen haben”, berichtete heute Rechtsanwalt Mario Bögelein aus Forchheim in Bayern dem Finanznachrichtendienst GoMoPa.net, dessen Kanzlei Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte GbR die Urteile erstritten hat.

“Einer unserer Mandanten hat für die noch unsanierte Wohnung in Leipzig im Jahr 2001 rund 160.000 Euro bezahlt”, so Bögelein. “Damals wurden die Käufer noch von dem aus der Schweiz stammenden ehemaligen Geschäftsführer der TAG Wohnen & Service GmbH persönlich, ohne Einschaltung eines weiteren Beraters, betreut.”
Bögelein: “Die TAG Wohnen & Service GmbH, die damals noch TAG Asset Management GmbH hieß, hatte wohl einen Deal mit dem Denkmalschutzamt Leipzig, welches diese angepeilten 80 Prozent Sanierungen vom Kaufpreis bestätigten.”

“Aber was nützt so eine abgestempelte Willensbekundung über Sanierungsarbeiten”, so der Anwalt weiter, “wenn Sanierungen zum Teil vor dem Kauf stattgefunden haben und somit für den Käufer gar nicht mehr nach § 7i abgesetzt werden konnten. Und vor allem, wenn nur die Hälfte des Geldes überhaupt in die Sanierung geflossen sind, wie die Betriebsprüfungen ergaben. Das gab für den Verkäufer der Wohnungen eine gewaltige Gewinnmarge.”