SN Solartechnics GmbH & Co. KG19. Juli 2018 | 12:52 | Lesedauer ca. 6 min | Autor: GoMoPa-Redakteur AJ

DKB, BHW und Wüstenrot finanzierten Betrugs-Solarparks von SN Solartechnics GmbH & Co. KG


Der Bundesgerichtshof hat nun das Sale-and-Lease-back-System der SN Solartechnics GmbH & Co. KG aus Osnabrück und Hamburg für Solarparks in Mecklenburg-Vorpommern als Betrug eingeordnet. Das hat nicht nur Folgen für die Hintermänner (die müssen ins Gefängnis), sondern auch für die Anleger.

 

Eigentlich hatten viele der 272 privaten Anleger, die von mitte 2009 bis mitte 2011 für 10,5 Millionen Euro von der SN Solartechnics Gruppe Anteile an Solarparks kauften und an die Gruppe zurückverpachteten, gar nicht das Geld dafür.

 

Kai Zimmer (40, 2. von links) aus Lienen in NRW machte beim Fußballdrittligisten Sportfreunde Flotte Lotte aus Lotte in Westfalen im Sommer 2010 noch auf dicke Hose. Das Stadion hieß Solartechnics Arena, weil Kai Zimmers SN Solartechnics GmbH & Co. KG aus Osnabrück 1,2 Millionen Euro sponserte, nachdem anschließend die Hamburger Schwesterfirma CPA Capital Partners GmbH von Philippe Otto Max de Crignis aus München eine halbe Million Euro gesponsert hatte, hieß die Arena Capital Partners © Ausriss aus Neue Osnabrücker Zeitung vom 7. Juli 2010Kai Zimmer (40, 2. von links) aus Lienen in NRW machte beim Fußballdrittligisten Sportfreunde Flott ... mehrKai Zimmer (40, 2. von links) aus Lienen in NRW machte beim Fußballdrittligisten Sportfreunde Flotte Lotte aus Lotte in Westfalen im Sommer 2010 noch auf dicke Hose. Das Stadion hieß Solartechnics Arena, weil Kai Zimmers SN Solartechnics GmbH & Co. KG aus Osnabrück 1,2 Millionen Euro sponserte, nachdem anschließend die Hamburger Schwesterfirma CPA Capital Partners GmbH von Philippe Otto Max de Crignis aus München eine halbe Million Euro gesponsert hatte, hieß die Arena Capital Partners © Ausriss aus Neue Osnabrücker Zeitung vom 7. Juli 2010

 

Weil SN Solartechnics den neuen Miteigentümern für 18 Jahre eine Pacht garantierte, die höher war als die Kreditzinsen einer Bank, ließen viele Anleger den Solarpark-Anteilskauf von der DKB Deutsche Kreditbank AG aus Berlin, der BHW Bausparkasse AG aus Hameln in Niedersachsen oder der Wüstenrot Bausparkasse AG aus Ludwigsburg in Baden-Württemberg finanzieren.

Nach Warnungen des Finanznachrichtendienstes GoMoPa.net “Absolute Vorsicht” im Frühjahr 2011, brach der Zustrom neuer Käufer ab.

Die 2006 gegründete SN Solartechnics GmbH & Co. KG aus Osnabrück (Stüvenbrede 4) und Hamburg (Jungfernstieg 1) meldete am 12. August 2011 beim Amtsgericht Hamburg-Mitte Insolvenz an. Am 30. November 2011 wurde der Hamburger Rechtsanwalt Michael W. Kuleisa als Rechtsanwalt eingesetzt (Aktenzeichen: 67g IN 315/11).

Die 2001 gegründete CPA Capital Partners GmbH (bis 24. Mai 2012 CPA Capital Partners AG) aus Hamburg (Jungfernstieg 1) folgte mit der Insolvenzanmeldung am 1. November 2013 durch Geschäftsführer Ralf Bosenius (46) aus dem westfälischen Warendorf. Das Amtsgericht Hamburg-Mitte setzte am 4. November 2013 als vorläufigen Insolvenzverwalter den Hamburger Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt ein und eröffnete das Insolvenzverfahen am 6. Februar 2014 (Aktenzeichen 67a IN 468/13).

Zur SN Solartechnics Gruppe gehörten 14 Solartechnics Solarprojekte an der Müritz in Mecklenburg-Vorpommern, von denen die Hälfte inaktiv waren.

Das Dilemma für die Solarpark-Anleger: Die Pachtzinsen durch die SN Soartechnics Gruppe versiegten. Es konnte nicht einmal zugeordnet werden, welcher Anleger Eigentum an welchem konkreten Anlagemodul erworben hatte. Daher forderte auch der Insolvenzverwalter die Pachtzahlungen, die die Anleger bereits erhalten hatten, vollständig zurück. Aber die Banken verlangten weiter Tilgung und Zins für die Kredite.

Der BGH stärkte ihnen nun aber den Rücken.

 

Schon das Landgericht Bamberg hat mit zwei Urteilen vom 23. Juni 2015 (Aktenzeichen 12 O 503/14 Kap, 12 O 439/14 Kap) entschieden, dass Anleger der Firma SN Solartechnics GmbH & Co. KG ein Darlehen, das sie zur Finanzierung von Photovoltaikmodulen auf Fremddächern aufgenommen hatten, nicht an die DKB Deutsche Kreditbank AG zurückzahlen müssen.

Die Kläger waren auf ein dubioses Anlagemodell hereingefallen, wonach sie über ein verflochtenes Unternehmen der Firma der SN Solartechnics für jeweils zirka 68.000 Euro überteuerte Photovoltaikanlagen auf Fremddächern gekauft, diese vollständig über einen Kredit bei der DKB finanziert und die Anlage an die Firma SN Solartechnics zurück verpachtet hatten.

Das Landgericht Bamberg hat entschieden, dass sich der Anleger auch gegenüber der Bank darauf berufen kann, dass er bei Abschluss der Verträge von der Firma SN Solartechnics betrogen wurde.

 

Nach Ansicht des Gerichts hatte die Bank bei der Darlehensausreichung Kenntnis davon, dass das Darlehen zur Finanzierung einer Solaranlage auf einem Fremddach dienen sollte. Damit kann der Anleger Einwendungen gegen den Kaufvertrag auch dem Darlehensvertrag entgegen halten (sogenanntes verbundenes Geschäft), ohne dass Mitarbeiter der Bank in das Anlagebetrugssystem eingeweiht sein mussten. Die Bank hat daher keinen Anspruch mehr auf Rückzahlung des Darlehens und auch nicht auf die Zinsen.

In Fällen, in denen es sich um ein Haustürgeschäft handelt, das heisst, der Anleger das Darlehen zuhause oder am Arbeitsplatz abgeschlossen hat, kann der Anleger sogar auch die bereits geleisteten Darlehensraten vollständig zurückfordern (wie im Verfahren 12 O 439/14 Kap vom Landgericht Bamberg entschieden).

Rechtsanwalt Markus Joachimsthaler, LL.M. aus der Münchner Kanzlei Mattil & Kollegen, der dieses Urteil erstritten hat, kommentiert:

Das Landgericht Bamberg hat der leichtfertigen und verantwortungslosen Kreditvergabe der DKB endlich einen Riegel vorgeschoben.

Die Urteile des Landgerichts Bamberg sind auch auf zahlreiche Parallelverfahren übertragbar.

Auch die BHW Bausparkasse AG sowie Wüstenrot Bausparkasse AG hatten Darlehen zur Finanzierung von derartigen Photovoltaikmodulen nach dem Modell der SN Solartechnics ausgereicht und verlangen von den Anlegern weiterhin die Bedienung der Darlehen.

Da die Pachtzahlungen fehlen, stehen viele der Anleger, die zum Teil nur über ein sehr niedriges Einkommen verfügen, vor dem finanziellen Ruin.

Die Kanzlei Mattil & Kollegen führt hierzu mehrere Dutzend Klageverfahren für betroffene Anleger der SN Solartechnics GmbH & Co. KG vor verschiedenen Gerichten deutschlandweit.

Rechtsanwalt Joachimsthaler:

Ohne die Darlehen der DKB-Bank beziehungsweise Bausparkassen hätte das Modell nicht funktioniert.

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe schickte am 12. Juni 2018 nun endgültig drei von vier Solarpark-Betrügern hinter Gittern (Aktenzeichen 3 StR 171/17), die behauptet hatten, keine Betrüger zu sein.

Doch der BGH befand sie dennoch des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges für schuldig. Mit folgendem Ergebnis:

» Der nordrhein-westfälischen Kaufmann Kai Zimmer (40) aus Lienen vom Solar-Anlagen-Anbieter SN Solartechnics GmbH & Co. KG aus Osnabrück und Hamburg,

» der Münchener Unternehmer Philippe Otto Max de Crignis (40) von der Solar-Anbieterfirma CPA Capital Partners GmbH aus Hamburg (Jungfernstieg 1)

» sowie der hessische Vertriebsboss Martin Koch (47) aus Rödermark von der Gfm Gesellschaft für Machbarkeitsstudien aus Kelkheim

müssen für 8 beziehungsweise 10 Jahren ins Gefängnis.

Der Vierte im Bunde, der niedersächsische Geschäftsführer Karl-Heinz Zimmer (64) aus Hilter am Teutoburger Wald von der SN Solartechnics Verwaltungs GmbH aus Hamburg (Jungfernstieg 1) von Inhaberin Sabrina Zimmer (37) aus dem niedersächsichen Kneipp-Kurort Bad Iburg, erhielt eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

Damit hat der BGH die Haft-Urteile der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Osnabrück vom 19. Mai 2016 bestätigt (Aktenzeichen 2 KLs 1/14), gegen die alle vier Beschuldigten Revision eingelegt hatten.

Lesen Sie, mit welchen Argumenten die Hintermänner ihre Unschuld beweisen wollten:



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